Einige haben es sicher schon mitbekommen, das der neue Reifen für die alte Fuhre keine Gültigkeit mehr hat, da die Unbedenklichkeitebescheinigungen als Ungültig erklärt wurden
In einem Nachbarforum das der Mac betreibt ist es gerade Thema und deswegen will ich mich hier auch einbringen, denn es trifft alle alten Mopeds die keine EG-Typgenehmigung haben und nun aufgehorcht, die GPZ hat sie nicht, weil sie halt ein altes Mädchen ist.
ich habe mir nun die Freiheit genommen Kawasaki anzuschreiben, da es schon ein altes Moped ( Kawasaki Zephyr 750 ) gibt das offiziell von der Reifenbindung freigesprochen wurde. Nun warte ich auf ein Zeichen von Kawasaki Meine Anfrage war für die Ausführungen
GPZ 1100, ZXT 10 E mit 72Kw
GPZ 1100 ABS, ZXT 10 E mit 72 KW
GPZ 1100 ABS, ZXT 10 E mit 92 KW
Wenn ihr ein andere Konfiguration fahrt, müßt ihr eventuell eine gesonderte Anfrage starten, aber warten wir jetzt erst einmal ab was da an Antwort kommt
Hier habt ihr noch die Info vom ADAC
https://assets.adac.de/image/upload/v1617197207/ADAC-eV/KOR/Text/PDF/TO31763_epkaw3.pdf