XENON LICHT für unsere Dicke

-- WICHTIGES AN DIESER STELLE --

Stammtische: KawasakiS NRW 07.12. Willich

  • Hallo Leute,

    wie ich schon mal in der Vergangenheit berichtete, habe ich mir einen Bi-Xenon Kit für Motorräder gekauft bei Ebääääh.
    Jetzt hab ich ihn endlich mal einbauen können.
    Zuerst hat es nicht funktioniert, aber nach Rücksprache mit dem Händler, waren es 2 Stecker , die vertauscht werden mußten.
    Danach wurde es taghell in meiner Tiefgarage !!!

    Ich kann nur sagen, das ist ein absolut geiles Licht...ein riesen Unterschied zu dem originalen unserer Dicken.
    Und die hat nun schon wahrlich kein schlechtes Licht.

    Die Investition hat sich voll gelohnt..
    Ich weiß auch , das meine Dicke ab sofort nun ohne Betriebserlaubnis durch die Gegend fährt, aber das ist mir die Sache wert.

    Für die, die interessiert, von wem ich das gekauft habe , nachfolgend ist der Link dazu..

    Ich werde bald vielleicht noch ein oder zwei Bilder mal einsetzen.

    KONGA Electronics

    Sparsam gleich Spaßarm

    Peter

  • Nicht schlecht....


    aber ich fahre lieber mit Segen des TüV's und den bekommst du nicht,
    solange du das original Lampengehäuse benutzt.
    Schade finde ich auch, dass der Verkäufer nirgendwo darauf hinweist,
    das die Betriebserlaubnis erlischt.

    Ich will nicht schwarzmalen, aber im Falle eines Unfalles und ungünstigen
    Bedingungen, fährt man so nicht nur ohne Betriebserlaubnis, sondern auch
    ohne Versicherungsschutz. Das kann mächtig teuer werden und einen
    bis zum Lebensende ruinieren.

    Ohne Frage bin ich auf unsere holländischen Kollegen absolut neidisch, die
    bei Umbauten aus dem Vollen schöpfen können, aber mir persönlich wäre
    das Risiko hier in Deutschland zu groß.

    Gruß 'Zippo
    :superman:

  • Hallo Zippo,
    in der Artikelbeschreibung weißt der Verkäufer schon klar darauf hin, das die Lampe im Straßenverkehr nicht zulässig ist. Ich bin aber genau wie du lieber auf der sicheren Seite, was Versicherung und Polizei betrifft.

    Gruß Bernd

  • Hallo,
    bei der Machtstellung unseres TÜV wird es nie dazu kommen.

    Es sei denn, daß die Beleuchtung in einem EG Land (E. NR. ) zugelassen
    wird.

    Ansonsten könnten wir ja mit unseren Motorrädern in die Niederlande
    auswandern!

    Flensburg ist wie Payback – ab 8 Punkten gibt’s ein Fahrrad.

    :hand-flower: Schöne Grüße aus München :flower-dead:

    :surrender: Robbie

  • Na ja,

    der Knut (Ehemann von Anne (Schnecke)) hatte an seiner GTS Xenonlicht und das mit dem Segen und der Eintragung des TÜV. Es geht also. Mann muß nur einen netten Graukittel finden, der von dem Sicherheitsplus auch überzeugt ist. Allerdings würde ich das vorher klären, dann einbauen und dann aber auch eintragen lassen.
    Ohne Eintragung ist mir auch zu gefährlich, weil definitiv die Betriebserlaubnis erlischt und somit auch kein Versicherungsschutz mehr besteht.

    Gruß
    Volkmar

    Lieber 5 Sekunden feige, als ein Leben lang tot!

  • Grundsätzlich gebe ich natürlich Volkmar recht,nur wenn man es vorne durch das Schweinwerferglas nicht sieht wäre es eine Überlegung wert.

    Eine weitere Frage ist auch ob die Lampe bzw das Glas nicht zu warm wird.

    Auf jeden Fall würde ich gerne mal den Leuchtweitenunterschied sehen.

    Gruß
    Michael

    Der Schwedenfan ,der auch Trolle jagt

  • @ Michael,
    den Unterschied in Sachen lichtfarbe sieht man schon..ist ja richtiges Xenonlicht.
    Diesen Unterschied sieht man ja auch schon bei den Autos.

    Leuchtweiten-Unterschied gibts kaum, das ist abhängig von der Scheinwerfereinstellung.
    Aber die Lichtausbeute , sprich wie hell und klar das Lichtfeld ist, das ist der riesen Unterschied. Es ist alles wesentlich besser ausgeleuchtet als bisher.
    Zumal dieses Bi-Xenon ja für Abblend und Fernlicht gilt.

    Den Grünkitteln könnte man etwas erzählen, das man eine von diesen Pseudo Xenonbirnen drin hätte.
    Ob sie es glauben, ist was anderes... ;)

    Sparsam gleich Spaßarm

    Peter

  • Zitat von "Kawafahrer1100"

    Grundsätzlich gebe ich natürlich Volkmar recht,nur wenn man es vorne durch das Schweinwerferglas nicht sieht wäre es eine Überlegung wert.

    Eine weitere Frage ist auch ob die Lampe bzw das Glas nicht zu warm wird.

    Auf jeden Fall würde ich gerne mal den Leuchtweitenunterschied sehen.

    Gruß
    Michael

    Zuerst mal über wärme... Die Bi-Xenon Birne brachen nur 35W statt 55W.. Werden damit weniger heiß!!
    Leuchtweitenunterschied?? Das Brennpunkt ist gleich wie normal, deshalb wirkt die Standard Reflektor auch wie üblich, und gibt es kein unterschied! :lol:

    Ansco

  • Hallo ansco,

    das mit der Leistung wußte ich nicht.

    Zum Leuchtweitenunterschied meinte ich damit eigentlich den Übergangsbereich wo die Beleuchtungsstärke des "normalen" H4-Lichtes nachläßt .Wenn das Xenonlicht diesen Bereich ausleuchtet hat man ja bei gleichem Reflektor eine höhere Leuchtweite.

    Michael

    Der Schwedenfan ,der auch Trolle jagt

  • Zitat von "Kawafahrer1100"

    Hallo ansco,

    das mit der Leistung wußte ich nicht.

    Zum Leuchtweitenunterschied meinte ich damit eigentlich den Übergangsbereich wo die Beleuchtungsstärke des "normalen" H4-Lichtes nachläßt .Wenn das Xenonlicht diesen Bereich ausleuchtet hat man ja bei gleichem Reflektor eine höhere Leuchtweite.

    Michael

    Stimmt!!
    H4 bereich bei mir war 50 bis 100 meter, beim Xenon ist es jetzt ungefähr 250meter!!

  • Hallo Leute,

    ich habe mich mal ein wenig umgehört und folgendes bei einem Fachmann in Erfahrung gebracht.
    Überprüfung folgt noch ...aber lest das mal ......:


    "Hallo Herr G...


    dies ist der neuste stand der Gesetzeslage in Deutschland

    Lt. aktueller Information des Bundesverkehrsministerium in Bonn

    vom 22.10.2007 besteht bei Motorrädern die Möglichkeit einer offiziellen Xenonnachrüstung ohne eine TÜV Abnahme oder Eintragung in die Fahrzeugpapiere.

    Es besteht die Möglichkeit bauartgeprüfte Xenon Scheinwerfer an Krafträdern zu montieren, da eine Scheinwerferreinigungsanlage und eine dynamische Leuchtweitenregulierung derzeit nur bei PKW`s gefordert wird lt. Stvzo.

    Eine Abnahme des Scheinwerfers ist nicht gefordert, da der Scheinwerfer ein EG- bzw. ein ECE-Prüfzeichen besitzen muss.

    Eine eventuelle TÜV-Änderungsabnahmenpflicht besteht nur für die Halterung des Scheinwerfers, wenn von diesem eine Gefährdung ausgehen könnte, wie z.b. durch scharfe Kanten oder unzureichende Montage.

    Solche Scheinwerfer können wir ihnen mit Xenon technik im Fern und Abblendlicht anbieten mit allem was sie benötigen um eine legale umrüstung zu verbauen.


    Mit freundlichem Gruß "


    Na, wie hört sich das an ???!!! }12 }3

    Sparsam gleich Spaßarm

    Peter

  • Na dann muß man ja schnell bestellen,gell.

    Was mich stutzig macht, ist das er das Ministerium nach Bonn verlegt,wo es doch in Berlin ist.
    Auch habe ich auf deren Webseite versucht die Publikation die hier zitiert wurde zu finden,leider ohne Erfolg.

    Vielleicht ist da doch etwas Skepsis angebracht.


    Vielleicht findet ja einer von euch die offizielle Quelle dieser Verordnung.


    Michael

    Der Schwedenfan ,der auch Trolle jagt

  • Jow, Ich kann nur sagen wenn es erlaubt wurde bei euch solch ich es doch mal versuchen, weil das xenon ist so geil zu fahren nachts.

    Ich fahre Jetzt auch noch jeder tag zu arbeit mit mein GTS, morgens dunkel , abends dunkel, nebel, regen aber mit der xenon siehst du mehr und was vielleicht wichtiger ist.....die andere leute sehen dich auch.

    Ihr weiss ja wie das aussieht wer alle zu 2e alpentreffen war.

    Gruss aus das NL-er licht

    Rob 'spitzmaus' Tooten.

    Ich bin kein Voll Idiot !.....Da fehlen noch welche Teilen !!!

  • Hätte auch schon Spaß daran - aber die gleichen Bedenken wie der Rest ,
    wobei ich über mich selber schmunzeln darf - labern was über Versicherungsschutz usw - aber haben wir nicht bei Peter den Gabelspabi bestellt ???? Grins

    Mir nach - ich folge euch !

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