Bundesrat kippt TÜV-Monopol...

-- WICHTIGES AN DIESER STELLE --

Stammtische: KawasakiS NRW 07.12. Willich

  • ... hat es schon wer mit bekommen? :confused:

    Bei uns kam das Thema am vergangenen Samstag beim Stammtisch auf, daher auch gleich beim Stammtisch danach geschaut und siehe da... ;)

    Zitat

    Monopol § 21 StVZO ist gefallen

    Vollgutachten und Einzelabnahmen dürfen jetzt alle

    Mit seinem Beschluss vom Freitag (15.2.2019) hat der Bundesrat den Weg zur Liberalisierung des § 21 STVZO freigemacht. Künftig sind alle Prüforganisationen berechtigt ein Vollgutachten und Einzelabnahmen zu machen.

    Der Paragraph 21 StVZO regelt die Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge. Das sogenannte Vollgutachten ist Pflicht für Fahrzeuge, die länger als 7 Jahre außer Betrieb gesetzt wurden und weder eine Datenbestätigung, Bescheinigung über die Einzelgenehmigung noch eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung bei der Wiederzulassung vorlegen können oder bei Fahrzeugen, die aus dem Ausland nach Deutschland importiert wurden.


    Quelle & weiterlesen: motorradonline.de vom 15.02.2019 --> Vollgutachten und Einzelabnahmen dürfen jetzt alle

  • Das will ich jetzt nicht behaupten, aber es gab immer wieder das Problem das es zu wenig Ansprechpartner gab.

    Zum Beispiel wie die 12er Treiber aus Franken alle auf den agileren 190er downsizen wollten, fanden wir nur einen einzigen der den Mut aufbrachte das Moped mal voll auszufahren und somit den Eintrag in die Papiere bewätigte. Kurioserweise mußten dann alle zu ihm pilgern um den Eintrag zu bekommen, alle anderen TÜV Stationen haben einen abblitzen lassen. Immer wieder der selbe Text: Was über 300km/h ? Nö machen wir nicht

    Ich bremse schon am Anfang der Geraden

  • Moin... ;)

    ok, verstehe ich. Aber ob es jetzt mehr Prüfer mit Traute (oder ist es eher der Sinn dahinter, das Mopped ausfahren zu müssen?) gibt, wird man erst später sehen... :saint:

  • Das sind dann die Vorgesetzten, die das blocken... :/ Ich nehme mal an, dass manches mal halt der SINN hinter der Änderung nicht jedem genehm ist... :|
    Bei mir war es mit dem Escort RS1600i mal anders herum. Da hat der Prüfer die Sierra-Leuchten nicht anerkennen wollen (die waren aber schon länger drin) und der Vorgesetzte lobte die gute Arbeit... ^^

  • :/

    Doch, wohl nicht mehr nach §19 sondern dann muss nach §21 eingetragen werden... So hab ich das in der ein oder anderen Diskussion raus verstanden...
    Naja, müssen eh auf den endgütigen Gesetzestext warten. Bis dahin vergeht eh noch etwas Zeit... :)

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