Superbikellenker eintragen

-- WICHTIGES AN DIESER STELLE --

Stammtische: KawasakiS NRW 07.12. Willich

  • Zitat von "Zippo"

    Nein, die TüV-Abnahme langt.
    Diese musst du aber ansonsten immer mit dir führen.

    Die Eintragung ist dann keine Pflicht.

    Hm die Leute von Tante L. haben gesagt da die GPZ nicht in der ABE liste steht müsste e }25 r eingetragen werden

  • Ich habe Anfang der Saison Sylvis Lenker beim TüV vorgeführt und eine A>bnahmebescheinigung mit dem Kommentar erhalten, dass dieser Umbau nicht eingetragen werden muss, dafür muss die TüV Abnamhe mit sich geführt werden.

    Gruß 'Zippo
    :superman:

  • Nur zum Verständnis:
    - ABE sagt aus, das bei den in der ABE eingetragenen Fahrzeugen keine Abnahme durch den TÜV erforderlich ist. Die ABE ist jedoch mit zu führen
    - Teilegutachten bedeutet, es ist beim TÜV eine Abnahme an einem Fahrzeug durchgeführt worden, jedoch bedingt der Anbau des/der Teile eine Kontrolle/Abnahme durch einen Prüfer, weil zB Bremsteile montiert wurden. Abhängig von der Wichtigkeit gibt es entweder eine Anbaubescheinigung, die nur mitgeführt werden muß oder eine Abnahme, die umgehend in die Papiere eingetragen werden muß. Das ist so auf dem TÜV-Bescheid zu erkennen.
    Gruß Bernd

  • Aha na dann werd ich mich mal auf die Suche nach ner Werkstatt machen die mir das Teil anbaut

  • Hallo Rüdiger,

    ich mußte meinen SB-Lenkerkit auch nur bei der DEKRA vorführen ,damit sie den ordnungsgemässen Anbau bestätigen .
    Die Bescheinigung habe ich als Kopie immer dabei um sie bei einer Kontrolle vorzeigen zu können.

    Übrigens eine Anleitung zum Einbau des SB_Lenkerkit`s in Verbindung mit einem Wechsel der Lenkkopflager habe ich mal erstellt.
    Du kannst sie dir hier im Forum runterladen.


    Michael

    Der Schwedenfan ,der auch Trolle jagt

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