Hy, also ich hab mich letzte Woche bei Tüv und GtÜ, KÜS, hier in der Nähe erkundigt.
Durchweg reicht denen allen nicht eine Kopie des Gutachtens ( da steht ja immer die KFZ nr eines Krad quer drauf, um die ja nur einmal benutzen zu können, also nur exklusiv für dieses Krad ausgestellt ),
noch eine Kopie des KFZ Scheines mit der Leistungsänderung aus ( weil, es fehlt denen dann die ausgehende Grundlage von der sie die Änderung ableiten können, nur wenn man z.B. vom KAwahändler eine Bauartbeschreibung meines Krades bekommen würde, könnte es damit gehen, sehr realistisch ! ) .
Die machen es nur mit original Gutachten.
Aus Erfahrung hier bei mir weiß ich, das die sich auch anstellen, wenn auf den geänderten Teilen bzw. auch im Gutachten keine Identnr. steht, um die Veränderung der Teile definitiv zu beurteilen.
Bei der Eintragung meines SB Lenkers hatte der Brückenadapter ansich keine Teilebezeichnung und im Gutachten stand auch nichts.
Das stellte dann schon ein Problem dar, da man sich ja einfach irgendetwas basteln könnte.
Dabei hatte ich sogar die Originalverpackung und die Rechnung des Umbausatzes dabei.
1 St. hab ich zureden müssen.
Deutschland Deutschland, hellau
Mal sehen, wenn ich mir jetzt ein Gutachten für die Vergaserdeckel kaufe, was dann passiert. Weil zu sehen wird ja nichts sein. Evt brenne ich eine Nr. ein }33