Zitat von "Zippo"
Hiermit starte ich dann die Diskussion!
Generell bin ich ja ein Fan von ordentlicher Beleuchtung, sehen und
gesehen werden ist halt mal gerade für Motorradfahrer sehr wichtig.
Bezüglich des ebay-Angebotes hier aber noch mal etwas aus unseren
Gesetzten }60 zum Thema Zusatzscheinwerfer:
Nach Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO §52 ) dürfen
Krafträder mit nur einem Nebelscheinwerfer ausgerüstet sein ....
Nebelscheinwerfer müssen einstellbar und an dafür geeigneten Teilen der Fahrzeuge so
befestigt sein, dass sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können.
(Nebelscheinwerfer müssen so eingestellt sein, dass eine Blendung anderer
Verkehrsteilnehmer nicht zu erwarten ist. Dies gilt als Erfüllt, wenn die
Beleuchtungsstärke im Abstand von 25 m vor jedem einzelnen
Nebelscheinwerfer auf einer Ebene senkrecht zur Fahrbahn in Höhe der Scheinwerfer-
mitte und darüber nicht mehr als 1 lx beträgt.)
}2 Ob dies mit den Klemmhaltern so funktioniert ... ???
Bezüglich der Verwendung der Scheinwerfer steht in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO),
dass diese nur bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen eingeschaltet werden dürfen.
}49 Die Zusatzscheinwerfer dürf(t)en also bei "normalen" Fahrten nicht benutzt werden.
Das seh ich zwar beim Auto auch nicht so eng. Hab die öfters mal auch so an, vor allem aber durch Waldstücke
wegen der Rehe. Und natürlich nur Nachts, da fahr ich normalerweise aber nicht mit dem Mopped.
(Kostet aber glaub ich 20.- EUR, falls die Rennleitung einschreitet.)
Werde auch mal schauen, ob der TÜV´ler meines Vertrauens sich zu diesem Thema äußert.
In Erwartung weiterer Meinungen ...
Gruß Erwin }59